GMSG · Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz
§ 8 GMSGInanspruchnahme von Dienstleistern
2. Hauptstück Allgemeine Sorgfaltspflichten
Jedes meldende Finanzinstitut kann zur Erfüllung der ihm auferlegten Melde- und Sorgfaltspflichten Dienstleister in Anspruch nehmen. In diesem Fall bleibt das meldende Finanzinstitut für die Erfüllung seiner Pflichten verantwortlich.