GMSG · Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz
§ 81 GMSGBestehendes Konto natürlicher Personen
3. Abschnitt Der Begriff „Finanzkonto“
Der Ausdruck „bestehendes Konto natürlicher Personen“ bedeutet ein bestehendes Konto, dessen Inhaber eine natürliche Person ist oder mehrere natürliche Personen sind.