GMSG · Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz
§ 82 GMSGNeukonto natürlicher Personen
3. Abschnitt Der Begriff „Finanzkonto“
Der Ausdruck „Neukonto natürlicher Personen“ bedeutet ein Neukonto, dessen Inhaber eine natürliche Person ist oder mehrere natürliche Personen sind.