GMSG · Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz
§ 85 GMSGKonto von hohem Wert
3. Abschnitt Der Begriff „Finanzkonto“
Der Ausdruck „Konto von hohem Wert“ bedeutet ein bestehendes Konto natürlicher Personen mit einem Gesamtsaldo oder -wert in Höhe eines Betrags im Gegenwert von mehr als 1 000 000 US-Dollar zum 30. September 2016 oder 31. Dezember eines Folgejahres.