§ 0 Verlängerung der Anspruchsdauer für den
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Verlängerung der Anspruchsdauer für den Bezug von Studienbeihilfe für Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter
StF: BGBl. II Nr. 245/2015
Auf Grund
1. des § 31 Abs. 2 des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes 2014 (HSG 2014), BGBl. I Nr. 45/2014 , und
2. des § 8 Abs. 5 des Studentenheimgesetzes, BGBl. Nr. 291/1986 , zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 24/1999 ,
wird verordnet:
Verweist auf
- Verlängerung der Anspruchsdauer für den Art. 31
- Verlängerung der Anspruchsdauer für den Art. 8