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Ausweise für Organe der Fernmeldebehörde · Ausweise für Organe der Fernmeldebehörde

§ 7 Ausweise für Organe der FernmeldebehördeIn- und Außerkrafttreten

In KraftAmtlicher Text

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über Dienstausweise für Organe der Fernmeldebehörde, BGBl. II Nr. 98/2007 , außer Kraft.

(2) §§ 5 und 6 sowie die Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 398/2019 treten mit 1. Jänner 2020 in Kraft.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2019-12-13