SWRV 2016 · Schwankungsrückstellungs-Verordnung
§ 5 SWRV 2016Grenzschadensatz
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Der Grenzschadensatz ist die Differenz zwischen 100% und dem durchschnittlichen Kostensatz.
SWRV 2016 · Schwankungsrückstellungs-Verordnung
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Der Grenzschadensatz ist die Differenz zwischen 100% und dem durchschnittlichen Kostensatz.