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SWRV 2016 · Schwankungsrückstellungs-Verordnung

§ 6 SWRV 2016Varianz, Standardabweichung

1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen

In KraftAmtlicher Text

Die Varianz der Schadensätze des Beobachtungszeitraums gemäß § 2 ist die durch die um eins verminderte Zahl der Geschäftsjahre des Beobachtungszeitraums dividierte Summe der quadrierten Abweichungen (§ 3 Abs. 3) des Beobachtungszeitraums. Die Standardabweichung ist die Quadratwurzel aus der Varianz.