§ 10 Standes- und Ausübungsregeln für die OrgDokumentation
4. Abschnitt Vermittler, betreuungsbedürftige Person
Die auf Basis des Vermittlungsvertrags vom Vermittler erbrachten laufenden Leistungen (§ 9 Abs. 2 Z 3) sind regelmäßig zu dokumentieren und dem Vertragspartner auf Verlangen zugänglich zu machen oder abschriftlich auszufolgen.