§ 11 Standes- und Ausübungsregeln für die OrgGeschlechtsneutrale Bezeichnung
5. Abschnitt Schluss- und Inkrafttretensbestimmungen
Die in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.
5. Abschnitt Schluss- und Inkrafttretensbestimmungen
Die in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.