§ 2 Vergütung des Aufwandes für Mitglieder v
Den Mitgliedern reiner Nominierungsjurys gebührt für die Teilnahme an einer Sitzung eine Vergütung von 200 Euro.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2024-09-25
Den Mitgliedern reiner Nominierungsjurys gebührt für die Teilnahme an einer Sitzung eine Vergütung von 200 Euro.