§ 1 Vergütung des Aufwandes für Mitglieder vVergütung des Aufwandes für Beiräte und Jurys
Den Mitgliedern der gemäß § 9 Abs. 1 des Kunstförderungsgesetzes berufenen Beiräte und Jurys gebührt für die Teilnahme an einer Sitzung eine Vergütung von 200 Euro. Ab einer Sitzungsdauer von vier Stunden gebührt zusätzlich eine Vergütung von 50 Euro für jede angefangene Stunde. Insgesamt darf die Vergütung pro Sitzungstag und Mitglied den Wert von 400 Euro nicht überschreiten.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2024-09-25
Verweist auf
- Vergütung des Aufwandes für Mitglieder v Art. 9