Druckgerätegesetz · Druckgerätegesetz
§ 29 DruckgerätegesetzBeantragung der Notifizierung
5. Abschnitt Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
Anträge auf Notifizierung in Österreich können nur von jenen Konformitätsbewertungsstellen gestellt werden, die in Österreich ansässig sind und die die Befugungserfordernisse des § 24 erfüllen.