HEG · Heeresentschädigungsgesetz
§ 40 HEG
Abschnitt II Abschnitt römisch zwei Übergangsrecht
Im Zusammenhang mit Verfahren des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen angefallene Reisekosten sind noch vom Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen gemäß § 54 HVG zu ersetzen.
Verweist auf
- HEG Art. 54