NspGV 2015 · Niederspannungsgeräteverordnung 2015
§ 3 NspGV 2015Geltungsbereich
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Diese Verordnung gilt für elektrische Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 V und 1000 V für Wechselstrom und zwischen 75 V und 1500 V für Gleichstrom mit Ausnahme der Betriebsmittel und Bereiche, die in Anhang II aufgeführt sind.