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EMVV 2015 · Elektromagnetische Verträglichkeitsverordnung 2015

§ 10 EMVV 2015Konformitätsbewertungsverfahren für Geräte

2. Abschnitt Konformität der Betriebsmittel

In KraftAmtlicher Text

(1) Die Übereinstimmung von Geräten mit den in Anhang I aufgeführten wesentlichen Anforderungen wird anhand eines der folgenden Konformitätsbewertungsverfahren nachgewiesen:

1. interne Fertigungskontrolle nach Anhang II;

2. EU-Baumusterprüfung, gefolgt von der Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle nach Anhang III.

(2) Der Hersteller kann entscheiden, die Anwendung des Verfahrens nach Abs. 1 Z 2 auf einige Aspekte der wesentlichen Anforderungen zu beschränken, sofern für die anderen Aspekte der wesentlichen Anforderungen das Verfahren nach Abs. 1 Z 1 durchgeführt wird.