EMVV 2015 · Elektromagnetische Verträglichkeitsverordnung 2015
§ 9 EMVV 2015Konformitätsvermutung bei Betriebsmitteln
2. Abschnitt Konformität der Betriebsmittel
Bei Betriebsmitteln, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird die Konformität mit den wesentlichen Anforderungen nach Anhang I vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.