Messgeräteverordnung 2016 · Messgeräteverordnung 2016
§ 23 Messgeräteverordnung 2016Bereitstellung auf dem Markt und Inbetriebnahme
Die Anforderungen hinsichtlich der Inbetriebnahme (klimatische Gegebenheiten) werden wie nachfolgend beschrieben in den Eichvorschriften festgelegt. Die entsprechenden erforderlichen oberen und unteren Temperaturgrenzen sind aus der Tabelle 1 des Anhangs 1 auszuwählen, weiters können Feuchtigkeitsbedingungen (Betauung oder keine Betauung) sowie die Beschaffenheit des vorgesehenen Verwendungsortes (offen oder geschlossen) vorgeschrieben werden.