DDGV · Duale Druckgeräteverordnung
§ 20 DDGVVerfahrenssprache
4. Abschnitt Konformität und Einstufung von Druckgeräten und Baugruppen
Aufzeichnungen und Schriftwechsel im Zusammenhang mit den Konformitätsbewertungsverfahren sind in Deutsch oder in einer anderen von der Konformitätsbewertungsstelle anerkannten Sprache auszuführen.