Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

DDGV · Duale Druckgeräteverordnung

§ 28 DDGVAusnahmen vom Geltungsbereich

1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen

In KraftAmtlicher Text

Nicht in den Anwendungsbereich des 2. Hauptstückes fallen:

1. Einfache Druckbehälter, die speziell für eine Verwendung in der Kerntechnik vorgesehen sind und bei denen Schäden die Freisetzung radioaktiver Stoffe zur Folge haben können;

2. Einfache Druckbehälter, die speziell zur Ausstattung oder für den Antrieb von Wasserfahrzeugen oder Luftfahrzeugen bestimmt sind;

3. Feuerlöscher.