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KGRG · Kulturgüterrückgabegesetz

§ 4 KGRGUnrechtmäßige Einfuhr

1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen

In KraftAmtlicher Text

Die Einfuhr eines Kulturgutes nach Österreich ist unrechtmäßig und verboten, wenn das Kulturgut aus einem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat unrechtmäßig verbracht wurde und diese Verbringung auch im Zeitpunkt der Einfuhr nach Österreich unrechtmäßig wäre.