§ 2 Erklärung des Kollektivvertrages für dasInhalt der Satzung
wird zur Satzung erklärt.
Der zwischen dem Verband Druck & Medientechnik und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier, am 15. März 2016 abgeschlossene
beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz unter Registerzahl KV 137/2016 hinterlegt und im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ am 2. April 2016 kundgemacht,