Standesregeln für Kreditvermittlung · Standesregeln für Kreditvermittlung
§ 10 Standesregeln für KreditvermittlungMitteilung von Geschäftsbedingungen an den Verein für Konsumenteninformation
Kreditvermittler haben die von ihnen verwendeten Geschäftsbedingungen dem Verein für Konsumenteninformation zu übermitteln, es sei denn, sie verwenden nur Geschäftsbedingungen, die von der zuständigen Fachorganisation in der Wirtschaftskammer Österreich zur Verfügung gestellt werden.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2017-07-01