Standesregeln für Kreditvermittlung · Standesregeln für Kreditvermittlung
§ 9 Standesregeln für KreditvermittlungHöchstbeträge der Provisionen oder sonstigen Vergütungen im Bereich der Personalkreditvermittlung
Die Provision oder sonstige Vergütung für die Vermittlung von Personalkrediten darf 5 vH der Bruttokreditsumme nicht übersteigen. In dem der Berechnung zugrunde zu legenden Bruttokreditbetrag dürfen keine Zinsen enthalten sein.