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Standesregeln für Kreditvermittlung · Standesregeln für Kreditvermittlung

§ 9 Standesregeln für KreditvermittlungHöchstbeträge der Provisionen oder sonstigen Vergütungen im Bereich der Personalkreditvermittlung

In KraftAmtlicher Text

Die Provision oder sonstige Vergütung für die Vermittlung von Personalkrediten darf 5 vH der Bruttokreditsumme nicht übersteigen. In dem der Berechnung zugrunde zu legenden Bruttokreditbetrag dürfen keine Zinsen enthalten sein.