Luftverkehrsabkommen (Kuba) · Luftverkehrsabkommen (Kuba)
§ 0 Luftverkehrsabkommen (Kuba)
Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Kuba samt Anhang
StF: BGBl. III Nr. 87/2016
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Kuba , nachfolgend „die Vertragsparteien“, beide Parteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt;
von dem Wunsch geleitet, internationale Luftverkehrsdienste auf sichere und geordnete Art und Weise zu organisieren und die internationale Zusammenarbeit im Hinblick auf derartige Dienste bestmöglich zu fördern; sowie
von dem Wunsch geleitet, ein Abkommen zur Förderung des Ausbaus von Linienluftverkehrsdiensten zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus zu schließen,
sind wie folgt übereingekommen:
Die Notifikationen gemäß Art. 23 des Abkommens wurden am 14. Jänner bzw. 31. März 2016 (eingelangt am 13. April 2016) vorgenommen; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 23 mit 1. Juni 2016 in Kraft.