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Luftverkehrsabkommen (Kuba) · Luftverkehrsabkommen (Kuba)

§ 0 Luftverkehrsabkommen (Kuba)

Van krachtOfficiële tekst

Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Kuba samt Anhang

StF: BGBl. III Nr. 87/2016

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Kuba , nachfolgend „die Vertragsparteien“, beide Parteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt;

von dem Wunsch geleitet, internationale Luftverkehrsdienste auf sichere und geordnete Art und Weise zu organisieren und die internationale Zusammenarbeit im Hinblick auf derartige Dienste bestmöglich zu fördern; sowie

von dem Wunsch geleitet, ein Abkommen zur Förderung des Ausbaus von Linienluftverkehrsdiensten zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus zu schließen,

sind wie folgt übereingekommen:

Die Notifikationen gemäß Art. 23 des Abkommens wurden am 14. Jänner bzw. 31. März 2016 (eingelangt am 13. April 2016) vorgenommen; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 23 mit 1. Juni 2016 in Kraft.