LSD-BG · Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz
§ 42 LSD-BGAnwendungsbereich
1. Unterabschnitt Allgemeine Bestimmungen
Der dritte Abschnitt regelt die Erwirkung der Zustellung und Vollstreckung
1. von Strafbescheiden der Bezirksverwaltungsbehörden,
2. von Erkenntnissen der Verwaltungsgerichte der Länder,
3. von Erkenntnissen des Bundesverwaltungsgerichts und
4. von Erkenntnissen des Verwaltungsgerichtshofs
im EU-Mitgliedstaat oder EWR-Staat, in dem der Beschuldigte, gegen den eine Geldstrafe verhängt wurde, seinen Sitz oder Wohnsitz hat.