LSD-BG · Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz
§ 7 LSD-BGKollektivverträge
1. Abschnitt Arbeitsrechtliche Ansprüche
Die Kollektivvertragsparteien haben die von ihnen abgeschlossenen Kollektivverträge in elektronischer Form zugänglich zu machen. Sofern es sich um Bautätigkeiten handelt, wird die Informations- und Auskunftstätigkeit von der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse wahrgenommen.