LSD-BG · Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz
§ 8 LSD-BGHaftung für Entgeltansprüche gegen Arbeitgeber mit Sitz in einem Drittstaat
2. Abschnitt Haftungsbestimmungen
(1) Der Auftraggeber als Unternehmer haftet für die sich nach § 3 ergebenden Entgeltansprüche von entsandten Arbeitnehmern eines Arbeitgebers mit Sitz in einem Drittstaat im Rahmen des Auftrags als Bürge und Zahler nach § 1357 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB), JGS Nr. 946/1811 .
(2) Für den Bereich der Arbeitskräfteüberlassung sind § 14 AÜG oder vergleichbare österreichische Rechtsvorschriften anzuwenden, soweit dies in diesem Gesetz nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.
Verweist auf
- LSD-BG Art. 1357
- LSD-BG § 14
- LSD-BG § 3