§ 73 Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATTechnische Hilfe und Kapazitätsaufbau
ARTIKEL 73
Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um bei der Umsetzung von Handelserleichterungen und Zollreformen technische Hilfe und Unterstützung beim Kapazitätsaufbau zu leisten.