AuBG · Anerkennungs- und Bewertungsgesetz
§ 10 AuBGVerwertbarkeit von Anerkennungsbescheiden und Bewertungsgutachten
Anerkennungsbescheide und Bewertungsgutachten sind vom Arbeitsmarktservice für eine zielgerichtete und qualifikationsadäquate Betreuung und Vermittlung von Arbeitskräften mit ausländischen Bildungsabschlüssen oder Berufsqualifikationen zu berücksichtigen.