APAG · Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz
§ 83 APAGGebühren- und Abgabenbefreiung
4. Teil Schluss- und Übergangsbestimmungen
Die APAB ist von sämtlichen Steuern (mit Ausnahme der Umsatzsteuer), Gebühren und sonstigen Abgaben befreit.
APAG · Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz
4. Teil Schluss- und Übergangsbestimmungen
Die APAB ist von sämtlichen Steuern (mit Ausnahme der Umsatzsteuer), Gebühren und sonstigen Abgaben befreit.