§ 1a Lehrpläne für technische, gewerbliche un
tritt mit dem Schuljahr 2022/23 in Kraft (vgl. § 4 Abs. 5)
Für die Fachschule für Berufstätige für Mechatronik wird der in den Anlagen 2 und 2.1 enthaltene Lehrplan (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen.