§ 2 Lehrpläne für technische, gewerbliche un
Klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 4):
1.9.2016 (1. Klasse)
1.9.2017 (2. Klasse)
1.9.2018 (3. Klasse)
1.9.2019 (4. Klasse)
Soweit an einer Schule die erforderlichen schulautonomen Lehrplanbestimmungen nicht getroffen werden, sind diese von der zuständigen Schulbehörde nach den regionalen Gegebenheiten zu erlassen.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2022-09-05