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Lehrpläne für technische, gewerbliche un · Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016

§ 3 Lehrpläne für technische, gewerbliche un

In KraftAmtlicher Text

Klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 4):

1.9.2016 (1. Klasse)

1.9.2017 (2. Klasse)

1.9.2018 (3. Klasse)

1.9.2019 (4. Klasse)

Die Unterrichtsgegenstände der in den Anlagen zu dieser Verordnung enthaltenen Lehrpläne werden, soweit sie nicht schon in den Anlagen 1 bis 6 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes (BVLG), BGBl. Nr. 244/1965 , in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 211/2013 , erfasst sind, in die in den schulautonomen Lehrplanbestimmungen sowie in den Rubriken „Lehrverpflichtungsgruppe“ der Stundentafeln der Lehrpläne angeführten Lehrverpflichtungsgruppen eingereiht. Hinsichtlich jener Unterrichtsgegenstände, die bereits in den Anlagen 1 bis 6 BLVG erfasst sind, wird in den Stundentafeln die Lehrverpflichtungsgruppe in Klammern gesetzt.