PA-PFA-AV · Pflegeassistenzberufe-Ausbildungsverordnung
§ 39 PA-PFA-AVLeistungsfeststellung und -beurteilung – Abwesenheit
5. Abschnitt Leistungsfeststellung und -beurteilung im Rahmen der PFA-Ausbildung
Kann ein/eine Auszubildende/r der PFA-Ausbildung auf Grund von gerechtfertigter und ungerechtfertigter Abwesenheit nicht beurteilt werden, ist gemäß § 24 vorzugehen.