AT · PA-PFA-AV
Pflegeassistenzberufe-Ausbildungsverordnung
Inhalt
- § 0
- 1. Abschnitt Allgemeines
- § 1 Regelungsinhalt
- § 2 Verweise
- § 3 Ausbildung in den Pflegeassistenzberufen
- 2. Abschnitt Rahmenbedingungen für die Ausbildung in den Pflegeassistenzberufen
- § 4 Leitung einer Schule für Gesundheits- und Krankenpflege oder eines PA-Lehrgangs
- § 5 Lehr- und Fachkräfte
- § 6 Aufnahmekommission
- § 7 Prüfungskommission
- § 8 Teilnahmeverpflichtung – Ausbildungszeit
- § 9 Schul- bzw. Lehrgangsordnung
- § 10 Aufnahme in die PA-Ausbildung
- § 11 Aufnahme in die PFA-Ausbildung
- § 12 Anrechnung von Prüfungen und Praktika
- § 13 Validierung non-formal oder informell erworbener Kompetenzen
- § 14 Ausschluss und automatisches Ausscheiden aus der Ausbildung
- 3. Abschnitt Qualitätssicherung der Ausbildung
- § 15 Qualifikationsprofile – Curriculum
- § 16 Ausbildungsgrundsätze
- § 17 Praktische Ausbildung – Schutzbestimmungen
- 4. Abschnitt Leistungsfeststellung und -beurteilung im Rahmen der PA-Ausbildung
- § 18 Leistungsfeststellung und -beurteilung durch die Lehrkraft
- § 19 Leistungsfeststellung und -beurteilung durch die Prüfungskommission
- § 20 Beurteilungsstufen
- § 21 Negative Beurteilung – Wiederholungsmöglichkeiten – Letzte Wiederholungsmöglichkeit
- § 22 Zusatzprüfungen im Rahmen der kommissionellen Abschlussprüfung
- § 23 Letzte Wiederholungsmöglichkeit
- § 24 Leistungsfeststellung und -beurteilung – Abwesenheit
- § 25 Dokumentation und Beurteilung der praktischen PA-Ausbildung
- § 26 Kommissionelle Abschlussprüfung – Zulassung
- § 27 Kommissionelle Abschlussprüfung – Inhalt, Durchführung und Beurteilung
- § 28 Gesamtbeurteilung – PA-Ausbildung
- § 29 Kommissionelle Abschlussprüfung – Abwesenheit
- § 30 Kommissionelle Abschlussprüfung – Wiederholungsmöglichkeit
- § 31 Kommissionelle Abschlussprüfung – Letzte Wiederholungsmöglichkeit
- § 32 Abschlussprüfungsprotokoll
- 5. Abschnitt Leistungsfeststellung und -beurteilung im Rahmen der PFA-Ausbildung
- § 33 Leistungsfeststellung und -beurteilung durch die Lehrkraft
- § 34 Leistungsfeststellung und -beurteilung durch die Prüfungskommission
- § 35 Beurteilungsstufen
- § 36 Negative Beurteilung – Wiederholungsmöglichkeiten – Letzte Wiederholungsmöglichkeit
- § 37 Zusatzprüfungen im Rahmen der kommissionellen Abschlussprüfung – Letzte Wiederholungsmöglichkeit
- § 38 Letzte Wiederholungsmöglichkeit
- § 39 Leistungsfeststellung und -beurteilung – Abwesenheit
- § 40 Dokumentation und Beurteilung der praktischen PFA-Ausbildung
- § 41 Kommissionelle Abschlussprüfung – Zulassung
- § 42 Kommissionelle Abschlussprüfung – Inhalt, Durchführung und Beurteilung
- § 43 Gesamtbeurteilung – PFA-Ausbildung
- § 44 Kommissionelle Abschlussprüfung – Abwesenheit
- § 45 Kommissionelle Abschlussprüfung – Wiederholungsmöglichkeit
- § 46 Kommissionelle Abschlussprüfung – Letzte Wiederholungsmöglichkeit
- § 47 Abschlussprüfungsprotokoll
- 6. Abschnitt Schriftliche Arbeit im Fachbereich im Rahmen der PFA-Ausbildung
- § 48 Modul Schriftliche Arbeit im Fachbereich
- § 49 Schriftliche Arbeit im Fachbereich – Leistungsfeststellung und -beurteilung
- § 50 Schriftliche Arbeit im Fachbereich – Überarbeitung
- § 51 Schriftliche Arbeit im Fachbereich – Letzte Überarbeitungsmöglichkeit
- 7. Abschnitt Verkürzte Ausbildungen
- § 52 Verkürzte PA-Ausbildung für Human- und Zahnmediziner/innen
- 8. Abschnitt EWR-Berufsanerkennung und Nostrifikation
- § 53 Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der EWR-Berufsanerkennung
- § 54 Anpassungslehrgang
- § 55 Eignungsprüfung
- § 56 Wiederholen des Anpassungslehrgangs oder der Eignungsprüfung
- § 57 Ergänzungsausbildung im Rahmen der Nostrifikation
- § 58 Wiederholen einer Ergänzungsprüfung oder eines Praktikums und Abbruch der Ergänzungsausbildung
- 9. Abschnitt Ausbildungsbestätigungen und Qualifikationsnachweise
- § 59 Ausbildungsbestätigung
- § 60 Zeugnis über das 1. und 2. Ausbildungsjahr
- § 61 Zeugnis
- § 62 PFA-Diplom
- § 63 Bestätigung über den Anpassungslehrgang bzw. die Eignungsprüfung
- § 64 Bestätigung über die Ergänzungsausbildung und -prüfung
- 10. Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 65 Direktoren/-innen von Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege und Leiter/innen von Pflegehilfelehrgängen
- § 66 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Übergangsbestimmung