PA-PFA-AV · Pflegeassistenzberufe-Ausbildungsverordnung
§ 48 PA-PFA-AVModul Schriftliche Arbeit im Fachbereich
6. Abschnitt Schriftliche Arbeit im Fachbereich im Rahmen der PFA-Ausbildung
Das Modul Schriftliche Arbeit im Fachbereich umfasst 100 Stunden und ist im 2. Ausbildungsjahr der PFA-Ausbildung gemäß der Anlage 3 durchzuführen.