PA-PFA-AV · Pflegeassistenzberufe-Ausbildungsverordnung
§ 35 PA-PFA-AVBeurteilungsstufen
5. Abschnitt Leistungsfeststellung und -beurteilung im Rahmen der PFA-Ausbildung
(1) Für die Leistungsbeurteilung im Rahmen der PFA-Ausbildung sind die Beurteilungsstufen gemäß § 20 Abs. 1 anzuwenden.
(2) Die Lehr- und Fachkräfte sowie die Prüfungskommission haben in einem Ausbildungsprotokoll die Leistungsfeststellung und -beurteilung zu dokumentieren.