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PA-PFA-AV · Pflegeassistenzberufe-Ausbildungsverordnung

§ 23 PA-PFA-AVLetzte Wiederholungsmöglichkeit

4. Abschnitt Leistungsfeststellung und -beurteilung im Rahmen der PA-Ausbildung

In KraftAmtlicher Text

Führt mindestens eine kommissionelle Wiederholungsprüfung gemäß § 21 Abs. 3 Z 3 oder gemäß § 22 Abs. 2 Z 3 zu einer negativen Beurteilung, scheidet der/die Auszubildende automatisch aus der PA-Ausbildung aus.