§ 3 Grundausbildungsverordnung des BundesminAusbildungsleiter/in
Ausbildungsleiter/in ist die/derjenige, die-/der nach der Geschäftseinteilung des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen für die Ausbildung zuständig ist.
Ausbildungsleiter/in ist die/derjenige, die-/der nach der Geschäftseinteilung des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen für die Ausbildung zuständig ist.