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Rahmenabkommen über umfassende Partnersc · Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit EU - Vietnam

§ 6 Rahmenabkommen über umfassende PartnerscZiele der Zusammenarbeit

ARTIKEL 6

In KraftAmtlicher Text

Die Strategien der Vertragsparteien für die Entwicklungszusammenarbeit zielen unter anderem auf

a) Erreichung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums,

b) Förderung der menschlichen und sozialen Entwicklung,

c) Förderung von institutionellen Reformen und Entwicklung,

d) Förderung der ökologischen Nachhaltigkeit, der Regenerierung der Umwelt, der besten Umweltpraxis und der Erhaltung der natürlichen Ressourcen,

e) Verhinderung und Bewältigung der Folgen des Klimawandels,

f) Unterstützung der Politik und der Instrumente für die schrittweise Integration in die Weltwirtschaft und den Welthandel.