VoBeG · Volksbegehrengesetz 2018
§ 25 VoBeGVollziehung
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Inneres, hinsichtlich des § 20 Abs. 1 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen, betraut.
VoBeG · Volksbegehrengesetz 2018
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Inneres, hinsichtlich des § 20 Abs. 1 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen, betraut.