BGVO · Bilanzgliederungsverordnung
§ 2 BGVO
Ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen (vgl. § 2).
(1) Diese Verordnung tritt mit 30. Dezember 2016 in Kraft; sie ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen.
(2) Die Verordnung BGBl. II Nr. 157/1997 tritt mit Ablauf des 29. Dezember 2016 außer Kraft und ist letztmalig auf Geschäftsjahre anzuwenden, die vor dem 1. Jänner 2016 beginnen.