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Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen · Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS

§ 17 Prüfungsordnung Kollegs und SonderformenPrüfungstermine der mündlichen Prüfung

3. Unterabschnitt Mündliche Prüfung

In KraftAmtlicher Text

zum Bezugszeitraum vgl. § 65 Abs. 7

Die mündliche Prüfung findet an den in § 35 SchUG-BKV genannten Prüfungsterminen statt. Abweichend davon kann die mündliche Prüfung an Werkmeister- und Bauhandwerkerschulen für Berufstätige innerhalb der ersten sechs Wochen des der erstmaligen Zulassung folgenden Halbjahres und in den übrigen Terminen jeweils innerhalb der ersten sechs Wochen eines Halbjahres stattfinden.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2023-01-03