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Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen · Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS

§ 0 Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen

In KraftAmtlicher Text

zum Bezugszeitraum vgl. § 65 Abs. 9

Verordnung der Bundesministerin für Bildung über die abschließenden Prüfungen in den Kollegs sowie in den als Sonderform für Berufstätige geführten berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS)

StF: BGBl. II Nr. 36/2017

BGBl. II Nr. 86/2019

BGBl. II Nr. 465/2020

BGBl. II Nr. 527/2021

BGBl. II Nr. 1/2022

BGBl. II Nr. 175/2022

BGBl. II Nr. 2/2023

BGBl. II Nr. 160/2023

BGBl. II Nr. 207/2023

BGBl. II Nr. 362/2023

BGBl. II Nr. 296/2024

BGBl. II Nr. 368/2024

Auf Grund der §§ 33 bis 41 des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, BGBl. I Nr. 33/1997 , zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 56/2016 , wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

§ 1.

Geltungsbereich

§ 2.

Formen und Umfang der abschließenden Prüfung

§ 3.

Prüfungsgebiete

1a. Abschnitt

Vorprüfung

§ 3a.

Prüfungstermine der Vorprüfung

§ 3b.

Prüfungsgebiete der Vorprüfung

§ 3c.

Durchführung der Vorprüfung

2. Abschnitt

Hauptprüfung

1. Unterabschnitt

Abschließende Arbeit

§ 4.

Prüfungsgebiet der abschließenden Arbeit (Diplomarbeit)

§ 5.

Themenfestlegung, Inhalt und Umfang der abschließenden Arbeit

§ 6.

Durchführung der abschließenden Arbeit

§ 7.

Prüfungstermine der abschließenden Arbeit

2. Unterabschnitt

Klausurprüfung

§ 8.

Prüfungstermine der Klausurprüfung

§ 9.

Prüfungsgebiete der Klausurprüfung

§ 10.

Aufgabenstellungen der standardisierten Prüfungsgebiete

§ 11.

Aufgabenstellungen der nicht standardisierten Prüfungsgebiete

§ 12.

Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Deutsch“ an höheren Schulen gemäß § 1 Z 2 und 5

§ 13.

Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Lebende Fremdsprache“ an höheren Schulen gemäß § 1 Z 2 und 5

§ 14.

Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Angewandte Mathematik“ an höheren Schulen gemäß § 1 Z 2 und 5

§ 15.

Durchführung der Klausurprüfung

§ 16.

Mündliche Kompensationsprüfung

3. Unterabschnitt

Mündliche Prüfung

§ 17.

Prüfungstermine der mündlichen Prüfung

§ 18.

Prüfungsgebiete der mündlichen Prüfung

§ 19.

Themenbereiche der mündlichen Teilprüfungen

§ 20.

Kompetenzorientierte Aufgabenstellungen der mündlichen Teilprüfungen

§ 21.

Durchführung der mündlichen Prüfung

3. Abschnitt

Besondere Bestimmungen

1. Unterabschnitt

Reife- und Diplomprüfung an den Höheren technischen und gewerblichen (einschließlich kunstgewerblichen) Lehranstalten für Berufstätige

(einschließlich des Aufbaulehrganges für Berufstätige, ausgenommen die Höhere Lehranstalt für Mode, die Höhere Lehranstalt für Tourismus, die Höhere Lehranstalt für Kunst und Gestaltung und die Höhere Lehranstalt für Produktmanagement und Präsentation)

§ 22.

Diplomarbeit

§ 23.

Klausurprüfung

§ 24.

Mündliche Prüfung

1a. Unterabschnitt

Abschlussprüfung an den Meisterschulen für Berufstätige für Damenkleidermacher/innen und Herrenkleidermacher/innen

(Anm.: § 24a aufgehoben durch BGBl. II Nr. 296/2024 )

§ 24b.

Klausurprüfung

§ 24c.

Mündliche Prüfung

1b. Unterabschnitt

Abschlussprüfung an den gewerblichen, technischen und kunstgewerblichen Fachschulen für Berufstätige

(ausgenommen die Meister-, Werkmeister- und Bauhandwerkerschulen für Berufstätige)

(Anm.: § 24d aufgehoben durch BGBl. II Nr. 296/2024 )

§ 24e.

Klausurprüfung

§ 24f.

Mündliche Prüfung

2. Unterabschnitt

Abschlussprüfung an den Werkmeister- und Bauhandwerkerschulen für Berufstätige

(Anm.: § 25 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 296/2024 )

§ 26.

Klausurprüfung

§ 27.

Mündliche Prüfung

3. Unterabschnitt

Diplomprüfung an den technischen und gewerblichen (einschließlich kunstgewerblichen) Kollegs (ausgenommen das Kolleg für Mode, das Kolleg für Tourismus und das Kolleg für Kunst und Gestaltung)

(einschließlich des Kollegs für Berufstätige)

§ 28.

Diplomarbeit

§ 29.

Klausurprüfung

§ 30.

Mündliche Prüfung

4. Unterabschnitt

Diplomprüfung am Kolleg für Mode

§ 31.

Diplomarbeit

§ 32.

Klausurprüfung

§ 33.

Mündliche Prüfung

5. Unterabschnitt

Diplomprüfung am Kolleg für Tourismus

§ 34.

Diplomarbeit

§ 35.

Klausurprüfung

§ 36.

Mündliche Prüfung

5a. Unterabschnitt

Reife- und Diplomprüfung am Aufbaulehrgang für Berufstätige an der Höheren Lehranstalt für Tourismus

§ 36a.

Vorprüfung

§ 36b.

Diplomarbeit

§ 36c.

Klausurprüfung

§ 36d.

Mündliche Prüfung

6. Unterabschnitt

Diplomprüfung am Kolleg für Kunst und Gestaltung – Schwerpunkt „Schmuck-Design“

(einschließlich des Kollegs für Berufstätige)

§ 37.

Diplomarbeit

§ 38.

Klausurprüfung

§ 39.

Mündliche Prüfung

7. Unterabschnitt

Reife- und Diplomprüfung an der Handelsakademie für Berufstätige

(einschließlich des Aufbaulehrganges für Berufstätige)

§ 40.

Diplomarbeit

§ 41.

Klausurprüfung

§ 42.

Mündliche Prüfung

7a. Unterabschnitt

Reife- und Diplomprüfung an der Handelsakademie für Berufstätige – Kommunikation und Medieninformatik

§ 42a.

Diplomarbeit

§ 42b.

Klausurprüfung

§ 42c.

Mündliche Prüfung

8. Unterabschnitt

Diplomprüfung am Kolleg an Handelsakademien

(einschließlich des Kollegs für Berufstätige)

§ 43.

Diplomarbeit

§ 44.

Klausurprüfung

§ 45.

Mündliche Prüfung

8a. Unterabschnitt

Diplomprüfung am Kolleg der Handelsakademie – Digital Business

(einschließlich des Kollegs für Berufstätige)

§ 45a.

Diplomarbeit

§ 45b.

Klausurprüfung

§ 45c.

Mündliche Prüfung

8b. Unterabschnitt

Diplomprüfung am Kolleg der Handelsakademie – Kommunikation und Medieninformatik (einschließlich des Kollegs für Berufstätige)

§ 45d.

Diplomarbeit

§ 45e.

Klausurprüfung

§ 45f.

Mündliche Prüfung

8c. Unterabschnitt

Abschlussprüfung an der Handelsschule für Berufstätige

(Anm.: § 45g aufgehoben durch BGBl. II Nr. 296/2024 )

§ 45h.

Klausurprüfung

§ 45i.

Mündliche Prüfung

9. Unterabschnitt

Diplomprüfung am Kolleg für wirtschaftliche Berufe

(ausgenommen die Fachrichtung Kommunikations- und Mediendesign)

§ 46.

Diplomarbeit

§ 47.

Klausurprüfung

§ 48.

Mündliche Prüfung

10. Unterabschnitt

Diplomprüfung am Kolleg für wirtschaftliche Berufe, Fachrichtung Kommunikations- und Mediendesign

§ 49.

Diplomarbeit

§ 50.

Klausurprüfung

§ 51.

Mündliche Prüfung

11. Unterabschnitt

Diplomprüfung an der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik – Kolleg für Elementarpädagogik

(einschließlich des Kollegs für Berufstätige)

§ 52.

Diplomarbeit

§ 53.

Klausurprüfung

§ 54.

Mündliche Prüfung

11a. Unterabschnitt

Diplomprüfung an der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik – Kolleg für Elementarpädagogik (einschließlich der Zusatzqualifikation für Hortpädagogik)

(einschließlich des Kollegs für Berufstätige)

§ 54a.

Diplomarbeit

§ 54b.

Klausurprüfung

§ 54c.

Mündliche Prüfung

12. Unterabschnitt

Diplomprüfung für Inklusive Elementarpädagogik an der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik

§ 55.

Diplomarbeit

§ 56.

Klausurprüfung

§ 57.

Mündliche Prüfung

12a. Unterabschnitt

Diplomprüfung für Früherziehung an der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik

§ 57a.

Diplomarbeit

§ 57b.

Klausurprüfung

§ 57c.

Mündliche Prüfung

12b. Unterabschnitt

Reife- und Diplomprüfung für den Aufbaulehrgang an der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik

§ 57d.

Diplomarbeit

§ 57e.

Klausurprüfung

§ 57f.

Mündliche Prüfung

12c. Unterabschnitt

Diplomprüfung für den Lehrgang der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik für Absolventinnen und Absolventen einer Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

§ 57g.

Diplomarbeit

§ 57h.

Klausurprüfung

§ 57i.

Mündliche Prüfung

12d. Unterabschnitt

Abschlussprüfung an der Fachschule für pädagogische Assistenzberufe

§ 57j.

Klausurprüfung

§ 57k.

Mündliche Prüfung

13. Unterabschnitt

Diplomprüfung an der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik – Kolleg für Sozialpädagogik (einschließlich des Kollegs für Berufstätige)

§ 58.

Diplomarbeit

§ 59.

Klausurprüfung

§ 60.

Mündliche Prüfung

14. Unterabschnitt

Diplomprüfung für Inklusive Sozialpädagogik an der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

§ 61.

Diplomarbeit

§ 62.

Klausurprüfung

§ 63.

Mündliche Prüfung

4. Abschnitt

Schlussbestimmungen

§ 64.

Übergangsbestimmung

§ 65.

Inkrafttreten

§ 66.

Außerkrafttreten anderer Rechtsvorschriften

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2024-12-14