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Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen · Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS

§ 49 Prüfungsordnung Kollegs und SonderformenDiplomarbeit

10. Unterabschnitt Diplomprüfung am Kolleg für wirtschaftliche Berufe, Fachrichtung Kommunikations- und Mediendesign

In KraftAmtlicher Text

Ist abweichend vom Inkrafttreten 1.9.2016 auf Diplomprüfungen mit Haupttermin ab 2018 anzuwenden, vgl. § 65 Z 1.

Das Prüfungsgebiet „Diplomarbeit“ umfasst nach Wahl der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten

1. den Pflichtgegenstand „Kommunikations- und Mediendesign“ oder

2. den Pflichtgegenstand „Angewandte Informatik“ oder

3. den Pflichtgegenstand „Kommunikations- und Mediendesign“ und einen weiteren Pflichtgegenstand oder

4. den Pflichtgegenstand „Angewandte Informatik“ und einen weiteren Pflichtgegenstand.