§ 49 Prüfungsordnung Kollegs und SonderformenDiplomarbeit
10. Unterabschnitt Diplomprüfung am Kolleg für wirtschaftliche Berufe, Fachrichtung Kommunikations- und Mediendesign
Ist abweichend vom Inkrafttreten 1.9.2016 auf Diplomprüfungen mit Haupttermin ab 2018 anzuwenden, vgl. § 65 Z 1.
Das Prüfungsgebiet „Diplomarbeit“ umfasst nach Wahl der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten
1. den Pflichtgegenstand „Kommunikations- und Mediendesign“ oder
2. den Pflichtgegenstand „Angewandte Informatik“ oder
3. den Pflichtgegenstand „Kommunikations- und Mediendesign“ und einen weiteren Pflichtgegenstand oder
4. den Pflichtgegenstand „Angewandte Informatik“ und einen weiteren Pflichtgegenstand.