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Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen · Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS

§ 54b Prüfungsordnung Kollegs und SonderformenKlausurprüfung

11a. Unterabschnitt Diplomprüfung an der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik – Kolleg für Elementarpädagogik (einschließlich der Zusatzqualifikation für Hortpädagogik) (einschließlich des Kollegs für Berufstätige)

In KraftAmtlicher Text

Die Klausurprüfung umfasst nach Wahl der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten eine Klausurarbeit im Prüfungsgebiet

1. „Pädagogik (einschließlich Psychologie, Soziologie)“ (300 Minuten, schriftlich) oder

2. „Didaktik“ (300 Minuten, schriftlich).