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Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen · Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS

§ 36b Prüfungsordnung Kollegs und SonderformenDiplomarbeit

5a. Unterabschnitt Reife- und Diplomprüfung am Aufbaulehrgang für Berufstätige an der Höheren Lehranstalt für Tourismus

In KraftAmtlicher Text

zum Bezugszeitraum vgl. § 65 Abs. 9

Das Prüfungsgebiet „Diplomarbeit“ umfasst nach Wahl der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten

1. den Pflichtgegenstand „Tourismusgeografie und Reisebüro“ oder

2. den Pflichtgegenstand „Tourismusmarketing und Kundenmanagement“ oder

3. den Pflichtgegenstand „Betriebs- und Volkswirtschaft“ oder

4. einen schulautonom eingeführten, im Ausmaß von mindestens vier Wochenstunden unterrichteten Pflichtgegenstand oder

5. einen Pflichtgegenstand gemäß Z 1, 2, 3 oder 4 in Kombination mit einem zweiten Pflichtgegenstand.