§ 45e Prüfungsordnung Kollegs und SonderformenKlausurprüfung
8b. Unterabschnitt Diplomprüfung am Kolleg der Handelsakademie – Kommunikation und Medieninformatik (einschließlich des Kollegs für Berufstätige)
zum Bezugszeitraum vgl. § 65 Abs. 4 Z 1
(1) Die Klausurprüfung umfasst eine Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Betriebswirtschaftliche Fachklausur“ (360 Minuten, schriftlich).
(2) Das Prüfungsgebiet „Betriebswirtschaftliche Fachklausur“ umfasst
1. den Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft“ und
2. den Pflichtgegenstand „Unternehmensrechnung“ und
3. die Teilbereiche „Übungsfirma“ und „Case Studies“ des Pflichtgegenstandes „Business Training, Projektmanagement, Übungsfirma und Case Studies“.